ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig für die zeitlich begrenzte Vermietung/Miete eines oder mehrerer Apartments im Haus Bödalaweg 15, 6561 Ischgl gegen Entgelt.
- Für die Geschäftsbeziehung zwischen Florian und/oder Tatjana Ladstaetter (nachfolgend "Vermieter" oder "wir" genannt) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“ oder "Sie") gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Alle von diesen Geschäftsbedingungen abweichenden Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
§ 2 Begriffsdefinitionen
- "Vermieter" bzw. "wir": Als Vermieter gelten im Rahmen der nachfolgend ausgeführten Geschäftsbedingungen Florian und/oder Tatjana Ladstaetter sowie alle Personen, die von ihnen mit der Betreuung der Apartments und des Hauses sowie der Vermietung beauftragt sind.
- "Mieter": Als Mieter gilt die Person oder die Personen, mit denen der Vermieter den Mietvertrag abgeschlossen hat sowie alle weiteren Personen, denen der Mieter Zutritt zu dem/den Apartments und dem Haus Bödalaweg 15 verschafft. Als Mieter gilt auch jeder Vertragspartner, der für einen Gast einen Mietvertrag abschließt.
- "Konsument“ und "Unternehmer“: Die Begriffe sind im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes 1979 idgF zu verstehen.
- "Mietvertrag“: Ist der zwischen dem Vermieter und dem Mieter abgeschlossene Vertrag, dessen Inhalt in der Folge näher geregelt wird.
- "Buchung": Vertragsabschluss
- "Ankunftstag": bezeichnet den Tag, an dem das Mietverhältnis beginnt, unabhängig davon, ob der Mieter tatsächlich anreist.
§ 3 Vertragsabschluss – Anzahlung/Bezahlung
- Der Mietvertrag kommt durch den Eingang der vereinbarten Anzahlung auf dem hier genannten Konto des Vermieters vor Ablauf der gesetzten Frist zustande: Kontonummer 705095 bei Raiffeisenbank Wienerwald BLZ 32667 lautend auf: Florian und Tatjana Ladstaetter IBAN: AT24 3266 7000 0070 5095 BIC: RLNWATWWPRB
- Wir bestätigen den Mietvertrag nach Eingang der Anzahlung schriftlich durch eine Buchungsbestätigung und Rechnung.
- Alle Kosten für die Geldtransaktion gehen zu lasten des Mieters.
- Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt. Als Anzahlung im Sinne der oben genannten Bedingungen gilt auch eine vollständige Bezahlung des Entgelts bei Vertragsabschluss.
- Verspätete Zahlungseingänge oder Zahlungseingänge unter dem vereinbarten Betrag auf unserem Konto führen nur dann zu einem Mietvertrag, wenn wir den verspäteten oder zu geringen Zahlungseingang ausdrücklich und schriftlich durch eine Buchungsbestätigung akzeptieren.
- Wenn wir den verspäteten oder zu geringen Zahlungseingang nicht akzeptieren und deshalb kein Mietvertrag zustande kommt, überweisen wir der eingegangenen Betrag binnen 7 Werktagen auf Ihr Konto zurück. Alle Kosten für die Geldtransaktion gehen zu Ihren Lasten. Die Frist für diese Rücküberweisung beginnt an dem Tag, an dem wir alle notwendigen Daten für die Rücküberweisung erhalten haben.
- Im Fall von Doppelbuchungen oder um auf andere Situationen reagieren zu können, behalten wir uns vor, den Mietvertrag bis zum Eingang der Restzahlung auf unserem Konto ohne Begründung durch einseitige Erklärung aufzulösen.
- Im Fall der Vertragsauflösung überweisen wir den auf unserem Konto eingegangenen Betrag in voller Höhe zurück auf Ihr Konto. Die Kosten für die Rücküberweisung gehen in diesem Fall zu unseren Lasten. Die Frist für die Rücküberweisung beginnt an dem Tag, an dem wir alle notwendigen Daten für die Rücküberweisung erhalten haben.
- Die Restzahlung (Gesamtentgelt minus auf unserem Konto eingegangener Anzahlung) muss 4 Wochen vor Ankunftstag auf unserem Konto eingegangen sein. Geleistete Anzahlungen werden bei Nichtüberweisung des fälligen Restbetrages bis zum vereinbarten Zeitpunkt als Stornogebühr eibehalten. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Wohnung nach diesem Zeitpunkt an andere Interessenten zu vermieten.
- Stornierung durch den Mieter: Der Mieter kann den Mietvertrag zu folgenden Bedingungen auflösen: a) bis 12 Wochen vor dem Ankunftstag: ohne Stornogebühr, eingegangene Anzahlungen werden vom Vermieter binnen 7 Werktagen zurücküberwiesen, alle Kosten für die Geldtransaktion gehen zu Lasten des Mieters. Die Frist für die Rücküberweisung beginnt an dem Tag, an dem wir alle notwendigen Daten für die Rücküberweisung erhalten haben. b) 12 - 4 Wochen vor dem Ankunftstag: mit einer Stornogebühr in der Höhe der kompletten Anzahlung (30% des Gesamtentgelts). Sollten wir zum Zeitpunk der Stornierung schon mehr als die 30% Anzahlung erhalten haben, so überweisen wir die Differenz binnen 7 Werktagen auf Ihr Konto zurück. c) 4 - 2 Wochen vor dem Ankunftstag: mit einer Stornogebühr in der Höhe von 70% des Gesamtentgelts. d) 2 Wochen vor Ankunftstag bis zum Ankunftstag: mit einer Stornogebühr von 90% des Gesamtentgelts. Den Differenzbetrag überweisen wir binnen 7 Werktagen auf Ihr Konto zurück. e) Nach dem Ankunftstag: mit einer Stornogebühr von 100% des Gesamtentgelts.
- Noshow: Erscheint der Mieter am vereinbarten Ankunftstag nicht, ohne den Vermieter zu informieren, so bleibt das Apartment für den Mieter reserviert, bis er den Vermieter informiert, längstens jedoch bis 12.00 Uhr des vierten dem Ankunftstag folgenden Tag. Danach hat der Vermieter das Recht, das Apartment an andere Interessenten zu vermieten.
- Als Datum der Stornierung gilt der Tag, an dem die schriftliche Stornierung des Mieters beim Vermieter eingeht.
- Kurzfristige Buchungen: Für alle Mietverträge/Buchungen, die weniger als 4 Wochen vor Ankunftstag abgeschlossen werden, gilt: Das vereinbarte Entgelt muss sofort in voller Höhe auf das Konto des Vermieters überwiesen werden. Dafür wird eine Frist von 3 Werktagen vereinbart, sofern der Vertragsabschluss mindestens 2 Wochen vor dem Ankunftstag erfolgt. Erfolgt die Bezahlung nicht in dieser vereinbarten Frist, haben wir das Recht, das/ die Apartment/s an andere Interessenten zu vermieten. In diesem Fall wird ein verspätet eingehender Betrag binnen 7 Werktagen rücküberwiesen, wobei alle Kosten der Geldtransaktion von Ihnen zu tragen sind.
- Erfolgt die Buchung innerhalb von 2 Wochen vor Ankunftstag, so ist die Überweisung des Entgelts binnen eines Werktages vom Mieter durch Übermittlung eines Zahlungsbelegs nachzuweisen (Scan per email oder Fax an +43 2772 55 608). Erfolgt die Übermittlung des Zahlungsbeleges nicht in dieser vereinbarten Frist, haben wir das Recht, das/ die Apartment/s an andere Interessenten zu vermieten. In diesem Fall wird ein verspätet eingehender Betrag binnen 7 Werktagen rücküberwiesen, wobei alle Kosten der Geldtransaktion von Ihnen zu tragen sind.
- Kaution: Bei Ankunft muss der Mieter eine Kaution von Euro 200 für Apartment 1A, 200 Euro für Apartment 1B bzw. 400 Euro für Apartment 2 in bar hinterlegen. Diese Kaution wird bei Abreise in bar rückerstattet, wenn die Apartments ohne Beschädigungen verlassen werden. Werden Beschädigungen festgestellt, wird die Kaution teilweise oder zur Gänze einbehalten. Der Mieter haftet zur Gänze für alle Schäden an dem/den gemieteten Apartment/s oder am Haus, die er selbst verursacht sowie auch Personen, denen er Zutritt zum Haus verschafft. Übersteigt der Wert der Schäden den Betrag der Kaution, so muss der Mieter den Differenzbetrag vor Abreise in bar bezahlen.
- Verlängerung der Miete: Eine Verlängerung des Mietvertrages ist mit Zustimmung des Vermieters möglich. In diesem Fall ist das gesamte Entgelt vor Beginn der Verlängerung des Aufenthalts fällig.
§ 4 Beginn und Ende der Miete
- Der Mieter hat das Recht, die gemieteten Räume ab 16.00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunftstag“) zu beziehen. Die Anreise muss zwischen 16.00 und 20.00 Uhr erfolgen.
- Die gemieteten Räume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis 10.00 Uhr freizumachen. Die Abreise muss zwischen 7.00 und 10.00 Uhr erfolgen.
- Der Vermieter ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht sind.
§ 5 Behinderungen der Anreise
- Kann der Mieter am Tag der Anreise nicht im gemieteten Apartment erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB extremer Schneefall, Hochwasser etc) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Mieter nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen.
- Die Entgeltzahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt ab Anreisemöglichkeit wieder auf, wenn die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder möglich wird.
§ 6 Beistellung einer Ersatzunterkunft
- Der Vermieter kann dem Mieter bzw den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Mieter zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
- Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn die Räume unbenutzbar geworden sind, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.
- Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Vermieters.
- Der Vermieter ist nicht verpflichtet, eine Ersatzunterkunft zur Verfügung zu stellen. Im Fall, dass der Vermieter keine Ersatzunterkunft zur Verfügung stellt, wird das Gesamtentgelt rückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
§ 7 Rechte des Mieters
- Durch den Abschluss eines Mietvertrages erwirbt der Mieter das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume und der Einrichtungen des/der Apartments.
- Der Mieter hat seine Rechte gemäß der Hausordnung auszuüben.
§ 8 Pflichten des Mieters
- Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Räume sorgsam zu benutzen und nicht über den normalen Gebrauch zu beanspruchen.
- Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für jeden Schaden, den er oder sonstige Personen verursachen, denen der Mieter Zugang zum Haus bzw. dem/den Apartment/s verschafft.
- Anzahl der Gäste: Der Mieter nennt dem Vermieter bei Vertragsabschluss die Anzahl der Personen, die das/die Apartment/s benutzen werden. Es ist nicht erlaubt, dass ohne Zustimmung des Vermieters mehr Personen das/die Apartment/s benutzen als vereinbart. Sollten im/in den Apartment/s mehr Personen angetroffen werden als bei Vertragsabschluss vereinbart, so verpflichtet sich der Mieter, für jede Person, die mehr als vereinbart das/die Apartment/s benutzt, 50 Euro pro Tag für die vollständige Anzahl der Tage des Mietverhältnisses an den Vermieter zu bezahlen. Dafür kann der Vermieter einen Teil der Kaution einbehalten oder den vollen Kautionsbetrag, wenn die geschuldete Summe die Kaution übersteigt. In diesem Fall hat der Mieter die fällige Differenz bei Abreise in bar zu bezahlen.
§ 9 Rechte des Vermieters
- Der Vermieter hat das Recht, die Räume des/der vermieteten Apartments während des Zeitraums der Miete für Maßnahmen der Instandhaltung und Reinigung sowie zur Vermeidung von Schäden und unzulässiger Verwendung zu betreten.
§ 10 Pflichten des Vermieters
- Der Vermieter ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem seinem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen.
§ 11 Haftung des Vermieters für Schäden an eingebrachten Sachen
- Der Vermieter haftet für keinerlei Schäden an mitgebrachten Sachen.
§ 12 Haftungsbeschränkungen
- Ist der Mieter ein Konsument, wird die Haftung des Vermieters für leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, ausgeschlossen.
- Ist der Mieter ein Unternehmer, wird die Haftung des Vermieters für leichte und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Mieter die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden, immaterielle Schäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden nicht ersetzt. Der zu ersetzende Schaden findet in jedem Fall seine Grenze in der Höhe des Vertrauensinteresses.
§ 13 Beendigung des Mietvertrages – Vorzeitige Auflösung
- Der Mietvertrag ist auf bestimmte Zeit abgeschlossen und endet mit Zeitablauf.
- Reist der Mieter vorzeitig ab, so ist der Vermieter berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Der Vermieter wird in Abzug bringen, was er sich infolge der Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots erspart oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Eine Ersparnis liegt nur dann vor, wenn alle Apartments des Vermieters im Zeitpunkt der Nichtinanspruchnahme der vom Gast bestellten Räumlichkeiten vollständig ausgelastet ist und die Räumlichkeit auf Grund der Stornierung des Mieters an weitere Interessenten vermietet werden kann. Die Beweislast der Ersparnis trägt der Mieter.
- Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Mieter von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer, dessen Leuten oder den im Haus Bödalaweg 15 wohnenden Dritten gegenüber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht; oder wenn der Mieter von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird.
- Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis (zB Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen etc) unmöglich wird, kann der Vermieter den Mietvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder der Vermieter von seiner Beherbergungspflicht befreit ist. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz etc des Mieters sind ausgeschlossen.
§ 14 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
- Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist: 6561 Ischgl, Österreich
- Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts (insb IPRG und EVÜ) sowie UN-Kaufrecht.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters, wobei der Vermieter überdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderem örtlichem und sachlich zuständigem Gericht geltend zu machen.
§ 15 Sonstiges
- Sofern die obigen Bestimmungen nichts Besonderes vorsehen, beginnt der Lauf einer Frist mit Zustellung des die Frist anordnenden Schriftstückes an die Vertragspartner, welche die Frist zu wahren hat. Bei Berechnung einer Frist, welche nach Tagen bestimmt ist, wird der Tag nicht mitgerechnet, in welchen der Zeitpunkt oder die Ereignung fällt, nach der sich der Anfang der Frist richten soll. Nach Wochen oder Monaten bestimmte Fristen beziehen sich auf denjenigen Tage der Woche oder des Monates, welcher durch seine Benennung oder Zahl dem Tage entspricht, von welchem die Frist zu zählen ist. Fehlt dieser Tag in dem Monat, ist der in diesem Monat letzte Tag maßgeblich.
- Erklärungen müssen dem jeweils anderen Vertragspartner am letzten Tag der Frist (24 Uhr) zugegangen sein.
- Der Vermieter ist berechtigt, gegen Forderung des Mieters mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Der Mieter ist nicht berechtigt mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Vermieters aufzurechnen, es sei denn, der Vermieter ist zahlungsunfähig oder die Forderung des Mieters ist gerichtlich festgestellt oder vom Vermieter anerkannt.
- Im Falle von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.